Geschäftsbedingungen
1. Der Antragsteller erhält die Berechtigung, nach Erhalt seiner Beraternummer, Produkte die von der Compaz Marketing AG angeboten und vertrieben werden zum Einkaufspreis zu beziehen.
2. Compaz Distributoren sind selbständige Gewerbetreibende. Sie betreiben ihr Geschäft im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Der Distributor kümmert sich selbst um die zur selbständigen Ausübung seines Gewerbes notwendigen behördlichen Genehmigungen und um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuer und Abgaben.
3. Um Distributor zu werden und den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können, reicht die Einreichung des Beratervertrages und dessen Anerkennung durch die Compaz Marketing AG. Die Beantragung als Distributor ist kostenfrei. Umsatzvorgaben, Mindestbestellungen o.ä. gibt es nicht.
4. Wenn Partner gemeinsam als Compaz Distributoren tätig sind, dann verpflichten die Handlungen eines Partners auch den anderen.
5. Der Distributor ist weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch Auftragnehmer der Compaz Marketing AG. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, für die Compaz Marketing AG tätig zu sein und von ihr abhängig oder weisungsgebunden zu sein.
6. Der Einkauf der Produkte erfolgt nur direkt bei der Compaz Marketing AG. Der Warenbezug von und zwischen Compaz Distributoren ist nicht gestattet.
7. Der Distributor verpflichtet sich, die von der Compaz Marketing AG bezogenen Produkte ausschließlich im Direktvertrieb zu verkaufen, das heißt unter Ausschluss des stationären oder Online- Handels, der Märkte und Messen. Dies schließt den Onlinehandel über die von der Compaz Marketing AG gestellten personalisierten Webseiten aus. Ausnahmen müssen stets mit der Compaz Marketing AG abgesprochen und von ihr genehmigt werden.
8. Äußerungen zu Unternehmen, Vertrieb und Produkten müssen mit den offiziellen Unterlagen der Compaz Marketing AG übereinstimmen.
9. Die Beratertätigkeit, sponsern und verkaufen, darf ausschließlich nur mit Unterlagen, Preislisten, Katalogen, Präsentationsmustern, etc. des Unternehmens erfolgen. Die Verwendung nicht genehmigter Verkaufsunterlagen berechtigt die Compaz Marketing AG zur fristlosen Kündigung des Distributors. Heilaussagen dürfen nicht getroffen werden.
10. Ablichtungen aller von der Compaz Marketing AG geführten Produkte und Benutzung von eingetragenen Marken wie
z.B. des Firmenlogos und der Markennamen bedürfen der schriftlichen Einwilligung. Dies gilt auch für das Internet.
11. Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von anderen Unternehmen ist gestattet, mit Ausnahme von denen, die mit den von der Compaz Marketing AG angebotenen konkurrieren. Nur mit ausdrücklicher, vorheriger Genehmigung der Compaz Marketing AG ist der Verweis auf Konkurrenzprodukten und –dienstleistungen zulässig. Dies trifft auch für die von der Compaz Marketing AG bereitgestellten Homepages (Subdomain) zu.
12. Das Bonussystem der Compaz Marketing AG, wie es aus der Erklärung des Marketingplans hervorgeht, ist Vertragsbestandteil. Vermittelt der Berater andere Vertriebspartner, so erhält er für deren Einarbeitung, Schulung und Betreuung leistungsabhängige Provisionen nach dem offiziellen Marketingplan. Vorraussetzung dafür ist, dass ein Eigenumsatz von mindestens 50 PW während des abzurechnenden Monats erreicht wurde.
13. Die monatlichen Bonusabrechnungen werden in Form einer sog. Gutschrift zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstattet. Dafür benötigt das Unternehmen die Steuernummer des Bonusempfängers. Sollte die dem Unternehmen nicht vorliegen, wird die Bonuszahlung nur Netto erfolgen. In diesem Fall führt die Compaz Marketing AG die Umsatzsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab.
14. Der Compaz Marketing AG bleibt es vorbehalten den Marketingplan zu ändern. Dies geschieht aber ausschließlich in Absprache mit den Führungskräften aus der Beraterschaft und dient zum Vorteil der Distributoren.
15. Die Einhaltung der Sponsorlinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems der Compaz Marketing AG und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Distributoren. Demnach ist der Wechsel eines aktiven Distributors in eine andere Linie nicht möglich. Distributoren und Ehegatten/Mitantragsteller können frühestens 12 Monate nach Beendigung ihrer Beratertätigkeit, d.h. letztes Rechnungsdatum oder letzte Provisionszahlung, bei der Compaz Marketing AG, oder deren Nachfolger, neu vermittelt werden. Es sei denn, sie werden durch denselben Sponsor vermittelt.
16. Der Distributor kann erhaltene Ware originalverpackt, neu und in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gegen Warengutschrift zurückgeben. Verkaufshilfen und – unterlagen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
17. Mangelhafte Artikel sind innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum mit Angabe der Reklamationsgründe zurückzugeben.
18. Die Compaz Marketing AG ist berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit angefallenen Bonus bzw. Provisionsansprüchen des Distributors zu verrechnen. Der Distributor ist jedoch nicht berechtigt, seinerseits mit Bonusansprüchen gegen Forderungen von Compaz Marketing AG aufzurechnen.
19. Der Beratervertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus einem wichtigen Grund außerordentlich/fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund besteht für Compaz Marketing AG insbesondere in der Verwendung nicht genehmigter Verkaufsunterlagen, der (auch versuchten) Abwerbung anderer Compaz Distributoren zugunsten eines anderen Unternehmens sowie der schuldhaften Verletzung einer Bestimmung der übrigen Geschäftsbedingungen für Compaz - Distributoren.
20. Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz der Compaz Marketing AG.
21. Der Distributor erkennt die Geschäftsbedingungen sowie die auf der Beraterpreisliste abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung durch seine Unterschrift ausdrücklich an. Änderungen der Geschäfts- und Lieferbedingungen werden dem Distributor bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Distributor nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
22. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Im Zweifel gilt das Gesetz.

Compaz Marketing AG
Winterthurer Str. 7
CH-8370 Sirnach